Seit dem 24.11.2021 gilt eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern (15.BayIfSMV). Sie wurde zuletzt zum 17.02. geändert und ist hier zu lesen. 

Die für die Jugendarbeit wichtigsten Änderungen sind diese: 

§4 (3) 2. (Unter 2G-Voraussetzungen fallen auch) minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

§ 5 Geimpft, genesen oder getestet (3G)

(1) Der Zugang

1.im Hinblick auf geschlossene Räume zu

a)Hochschulen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung, zu Fahrschulen, Musikschulen und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,

 und

§5 (4) Getesteten Personen stehen gleich:

1.Kinder bis zum sechsten Geburtstag,

2.Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,

3.noch nicht eingeschulte Kinder.

 

Die Folge aus dieser Kombination ist, dass nun wieder alle mit aktuell gültigen Tests an allen "außerschulischen Bildungsangeboten" teilnehmen können. Wer regelmäßig in der Schule getestet wird, zählt automatisch dazu und muss keinen zusätzlichen Nachweis erbringen.

 

Speziellere Regelungen für die jeweiligen Einrichtungen und Formen der Arbeit (Jugendzentren, Veranstaltungen, Ausflüge...) sind auf bjr.de/corona zusammengestellt. 

 

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Lichtenfels finden Sie auf der Seite des Landratsamtes.

 

Unser voriger Beitrag gilt weiterhin:

An dieser Stelle einige Empfehlungen und grundsätzlich wichtige Übersichten zur aktuellen Corona-Pandemie und den daraus entstehenden Regelungen für die Jugendarbeit:
Auf der Homepage des BJR finden sich immer wieder aktualisierte Hinweise zu Jugendarbeit während Corona. Insbesondere die Empfehlung für Hygienekonzepte "Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten". Daneben gibt es einige Beispiele und Hinweise sowie die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html .

Zum Download steht zusätzlich unser eigenes Hygienekonzept für Veranstaltungen mit Gruppen im Freien.

Eine Beispielliste für Gruppenspiele auf Abstand finden Sie unter https://www.lkr-lif-veranstaltungen.de/Artikel/autowert-cmx5c542ab12a701 .Diese ist nicht abschließend, sondern soll als Anregung dienen.