KJR-Bus

2020 haben wir einen neuen Ford-Transit zum Verleihen gekauft. Er verfügt über 9 Sitze (inklusive Fahrer) und bietet durch seinen großen Innenraum und eine Anhängerkupplung viel Platz.

Das hohe und lange Auto verfügt über einen Einpark-Assistenten, ESP, Klimaanlage, Radio und USB-Anschluss und ist somit sehr komfortabel zu fahren.

Terminvereinbarung und Verleih erfolgen durch Herrn Krauß. Die Kontakdaten, Verleihbedingungen und weitere Fahrzeugdaten finden Sie auf unserem Flyer.

Der Vertrag steht hier zum Download bereit.

NEU Umsatzsteuer ab 01.01.2023

Der Bayerische Jugendring als Körperschaft des öffentlichen Rechts - und somit auch der Kreisjugendring Lichtenfels - ist ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Nach §2 I UstG und nach § 2 b UstG werden somit auch viele Leistungen der Jugendarbeit Gegenstand der Umsatzsteuer.

Ab 01.01.2023 ist folglich die Vermietung des Busses umsatzsteuerpflichtig. Anerkannte Träger der Jugendhilfe, welche den Bus zum Nutzen der Kinder- und Jugendarbeit mieten, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Deshalb bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben, ob es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe handelt und ob das Mietobjekt ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII genutzt wird.

Sind Sie ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe?

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Genauere Informationen können Sie der Verlinkung entnehmen.